Mobbing am Arbeitsplatz - eine schwierige Grenzziehung

(DAV). Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das die psychische Gesundheit von Arbeitnehmern gefährden kann. Doch wann wird ein normaler Arbeitskonflikt zum Mobbing? Und unter welchen Umständen muss der Arbeitgeber eingreifen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen. Allerdings nur, wenn er von den Mobbinghandlungen tatsächlich Kenntnis hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Kiel am 11. Oktober 2023 entschieden (AZ: 6 Sa 48/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.


Was ist Mobbing?

Mobbing ist ein systematisches und wiederholtes Fehlverhalten mit dem Ziel, eine Person zu schädigen oder zu isolieren. Es kann sich in Form von Beleidigungen, Bedrohungen, Schikanen oder anderen Verhaltensweisen äußern, die die Würde des Betroffenen verletzen oder seine Gesundheit gefährden.


Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Diese Pflicht umfasst auch den Schutz vor Mobbing, sobald sie davon Kenntnis haben. Arbeitgeber müssen daher geeignete Maßnahmen ergreifen, um Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern und zu unterbinden.

Um diese Fragen ging es auch in der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Kiel.


Mobbing-Vorwürfe ohne ausreichende Beweise

In dem verhandelten Fall klagte eine Zahnarzthelferin gegen ihren Arbeitgeber wegen angeblichen Mobbings durch Kolleginnen. Sie behauptete, die Mobbinghandlungen seien auf ihren Glauben, ihre Herkunft und ihre Entscheidung zurückzuführen, sich während der Corona-Pandemie nicht impfen zu lassen.

Obwohl der Arbeitgeber versuchte, den Sachverhalt durch Gespräche zu klären, konnte die Klägerin nicht konkret nachweisen, dass und wie sie ihren Arbeitgeber informiert hatte.


Urteil: Ohne Kenntnis keine Pflicht

Das Landesarbeitsgericht Kiel entschied, dass der Arbeitgeber nicht haftbar gemacht werden kann, solange er keine positive Kenntnis von den Mobbinghandlungen hat. Die Klage der Zahnarzthelferin wurde daher abgewiesen, da sie nicht im Einzelnen darlegen konnte, über welche konkreten Vorfälle sie den Arbeitgeber informiert hatte.


Praxisrelevanz: Dokumentation und Kommunikation entscheidend

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie Mobbinghandlungen detailliert dokumentieren und ihren Arbeitgeber genau informieren müssen.


Was können Arbeitgeber tun?

Arbeitgeber können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Mobbing am Arbeitsplatz vorzubeugen und zu unterbinden. Dazu gehören

- Entwicklung einer Anti-Mobbing-Richtlinie

- Schulung der Beschäftigten zum Thema Mobbing

- Einführung eines Beschwerdeverfahrens

- Sanktionen gegen Mobbingtäter


Quelle:
www.dav-arbeitsrecht.de

Zurück

Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Einige Cookies werden für technische Zwecke eingesetzt und sind daher von der Zustimmungsflicht ausgenommen. Andere nicht notwendige, optionale Cookies werden zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit eingesetzt, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen sowie zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes. Sämtliche optionale Cookies werden ausschließlich erst nach Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TTDSG gesetzt.
Durch Bestätigung des Buttons „Alle Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller optionalen Cookies zu. Alternativ können Sie Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen, bevor Sie zustimmen oder ablehnen. Über den Button „Details anzeigen“ können Sie auswählen, welche optionalen Cookies Sie zulassen oder ablehnen wollen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit in ihren Einstellungen ändern oder zurückziehen.
Weitere Informationen zu den technischen und optionalen Cookies erhalten Sie auch in unserer Datenschutzinformation und im Impressum.